Verkehrsstrafrecht
Der mit großem Abstand am häufigsten erhobene Vorwurf ist der des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht). Die Verfolgungspraxis macht aus einer nur scheinbaren Bagatelle eine ernst zu nehmende Angelegenheit, die oft auch zu empfindlichen Führerscheinmaßnahmen mit existenzbedrohenden Folgen führt. In diesen Fällen muß der Verkehrsstrafverteidiger frühzeitig eingreifen, bevor die Dinge aus dem Ruder laufen. Aber auch bei den häufigen Dränglervorwürfen, die meist nicht nur einen Verursacher haben, und dem Vorwurf einer Alkoholfahrt oder der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall sorge ich dafür, dass auch Ihre Sicht der Dinge Gehör findet und mögliche Konsequenzen im Rahmen bleiben.
Am besten melden Sie sich sofort nach dem ersten (brieflichen oder persönlichen) Vorwurf der Polizei. Hier können Sie auch online den ersten Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen.