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Autokauf
Wenn das neu oder gebraucht erworbene Fahrzeug nicht so ist, wie man sich das vorgestellt hatte oder wie es versprochen wurde, dann ist die Enttäuschung groß. Die Mangelhaftung im neuen Kaufrecht sieht verschiedene aneinander gereihte Stufen vor, bevor man das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen kann. Macht man dabei einen Fehler, dann ist das im Nachhinein oft nicht zu korrigieren und der Anspruch auf Rückabwicklung und/oder Schadenersatz geht verloren.
Sprechen Sie mich an, bevor Sie übereilt etwas falsch machen. Die Kosten für eine Beratung (minutengenaue Zeitabrechnung) sind in diesen Fällen gut investiertes Geld.
Hier können Sie auch online den ersten Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen.
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